Hier sind Tipps, die Ihnen den nächsten Gang zur Apotheke erleichtern könnten
Bitten Sie die Krankenschwester oder die Arzthelferin, Ihr Rezept noch einmal zu überprüfen. Wenn Ihr Arzt Ihnen in seiner Praxis ein schriftliches Rezept ausstellt, lassen Sie es überprüfen, bevor Sie die Apotheke verlassen, um sicherzugehen, dass es alle erforderlichen Angaben wie Ihren Namen, den Namen des Medikaments und die Unterschrift des Arztes enthält. Hinweis: Bei bestimmten Arzneimitteln wie narkotischen Schmerzmitteln und Stimulanzien kann die Apotheke Ihr Rezept nicht ohne das vom Arzt unterzeichnete Originalrezept ausstellen. Besuchen Sie einen Apothekenvergleich.
Verlieren Sie nicht die Fassung gegenüber dem Apothekenpersonal. Verschreibungsfehler kommen vor, können aber oft leicht behoben werden.
Haben Sie immer Ihren aktuellen Rezeptausweis bei sich und denken Sie daran, dass er sich von Ihrem Krankenversicherungsausweis unterscheiden kann.
Gehen Sie NICHT davon aus, dass Ihr Versicherungsschutz derselbe ist wie bei der letzten Nachfüllung, nur weil Sie nichts von einer Leistungsänderung gehört haben. Es ist immer eine gute Idee, den Status Ihrer Leistungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen (entweder online – wie bei SelectHealth My Health – oder bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers).
Bringen Sie immer Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit. Bestimmte Medikamente können ohne Überprüfung Ihrer Identität nicht ausgegeben werden – auch solche, die nicht verschreibungspflichtig sind, wie z. B. Pseudoephedrin enthaltende Produkte.
Gehen Sie NICHT davon aus, dass das Apothekenpersonal Ihren Namen kennt, nur weil Sie ein häufiger Besucher sind. Auch wenn sich das Apothekenpersonal an Sie erinnert, kann es sein, dass es einen Lichtbildausweis sehen muss, um die gesetzlichen Vorschriften für die Abgabe bestimmter Medikamente zu erfüllen.
Planen Sie mindestens 20 bis 30 Minuten für Ihren Aufenthalt in der Apotheke ein, oder holen Sie Ihr Rezept später ab. Wenn Sie können, rufen Sie vorher an, um Ihre Nachfüllpackung anzufordern. So können Sie den Vorgang beschleunigen, wenn Sie die Nachfüllpackung später abholen.
Gehen Sie NICHT davon aus – auch nicht bei einem nachgefüllten Rezept -, dass das Apothekenpersonal nur Ihre Pillen zählen und in eine Flasche füllen muss. Sie führen mehrere wichtige Schritte aus, um sicherzustellen, dass Ihr Rezept mit Ihrer Versicherung abgerechnet und korrekt ausgefüllt wird.
Machen Sie sich bewusst, dass die Apotheke keine spezifischen Kenntnisse über Ihre Apothekenleistungen wie Versicherungsschutz, Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen hat und diese auch nicht kontrollieren kann. Sie ist auch nicht mit einer separaten Abrechnungsstelle verbunden, die Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt recherchieren und einreichen kann, wie Ihre Arztpraxis. In der Regel erfolgt die Interaktion zwischen der Apotheke und Ihrer Versicherung in dem Moment, in dem sie Ihr Rezept bearbeitet. Sie sollten Ihre Versicherungsgesellschaft anrufen, wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme haben.
Gehen Sie NICHT davon aus, dass Ihre Apotheke Ihre Zuzahlung oder andere Details der Versicherungsleistung ändern kann. Manchmal kann das Apothekenpersonal Ihnen helfen, indem es Ihre Versicherungsgesellschaft anruft, aber Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass sich dadurch die Wartezeiten für andere Kunden verlängern können.
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Stellen Sie dem Apotheker oder der Apothekerin alle Fragen, die Sie zu Ihren neuen oder nachgefüllten Rezepten haben. Er oder sie ist ein wichtiges Mitglied Ihres persönlichen Gesundheitsteams. Deshalb sollten Sie, wann immer möglich, alle Ihre Rezepte in derselben Apotheke einlösen, damit Ihr Apotheker alle von Ihnen eingenommenen Medikamente kennt und auf mögliche Wechselwirkungen achten kann.
Zögern Sie nicht, Ihren Apotheker anzurufen, wenn Sie Fragen haben, nachdem Sie die Apotheke verlassen haben, und sich beraten zu lassen.
Nehmen Sie Ihre Medikamente wie vorgeschrieben ein, und rufen Sie Ihren Arzt an, wenn Sie ein Medikament aufgrund von Nebenwirkungen oder weil es nicht mehr wirkt, wechseln müssen. Und wenn Ihr Arzt Ihr Medikament in irgendeiner Weise ändert (Dosierung oder Stärke), stellen Sie sicher, dass er Ihnen ein neues Rezept mit der aktualisierten Stärke und Dosierungsanleitung ausstellt. Dies gewährleistet eine ordnungsgemäße Abrechnung mit der Versicherung.
Beenden Sie niemals die Einnahme eines verschriebenen Medikaments, ohne vorher mit Ihrem Arzt zu sprechen. Bei vielen Medikamenten ist ein „Absetzregime“ erforderlich, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden.
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